Teilverkauf oder Beleihung: was sich für Eigentümer mehr lohnt

Ein Ratgeber von Wunschcredit für Eigentümer, die mit ihrer Immobilie Geld aufnehmen möchten. Stand: 26.09.2026 · Herausgeber: Peter & Peter GmbH (Wunschcredit)

Teilverkäufe werden seit einigen Jahren stark beworben, vor allem an Eigentümer im Ruhestand. Das Versprechen: Geld aus der Immobilie, ohne Kredit und ohne Auszug. Das stimmt, hat aber einen Preis, der in der Werbung selten vollständig genannt wird. Die Beleihung ist das naheliegende Gegenmodell.

Wie ein Teilverkauf funktioniert

Sie verkaufen einen Anteil Ihrer Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, an einen spezialisierten Anbieter und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie wohnen weiter in der Immobilie, sichern sich das per Nießbrauch und zahlen für den verkauften Anteil ein Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Miete.

Die Verbraucherzentralen nennen als typische Größen:

  • ein Nutzungsentgelt von rund 5 Prozent im Jahr auf den ausgezahlten Betrag
  • ein Durchführungsentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufserlöses, wenn die Immobilie später ganz verkauft wird, oder eine Mindesterlösregel für Ihren Anteil
  • Instandhaltung, Modernisierung und gesetzlich vorgeschriebene Sanierungen tragen Sie in der Regel vollständig, auch für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört

Sie möchten Ihre Möglichkeiten konkret prüfen lassen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wie eine Beleihung funktioniert

Sie nehmen einen Kredit auf und sichern ihn mit einer Grundschuld ab. Sie bleiben alleiniger Eigentümer, zahlen Zinsen und Tilgung und reduzieren Ihre Schuld mit jeder Rate. Voraussetzung ist ein Einkommen, aus dem die Rate tragbar ist. Details unter Haus beleihen.

Der direkte Vergleich

Merkmal Teilverkauf Beleihung
Eigentum Anteil geht an den Anbieter bleibt vollständig bei Ihnen
Laufende Kosten Nutzungsentgelt, meist dauerhaft Zins und Tilgung, bis zur Rückzahlung
Schuld oder Verpflichtung sinkt? nein, das Entgelt läuft weiter ja, mit jeder Tilgung
Einkommensprüfung keine Rate, daher weniger streng Rate muss aus dem Einkommen tragbar sein
Instandhaltung bleibt bei Ihnen, trotz Teileigentum des Anbieters bleibt bei Ihnen, wie bisher
Wertsteigerung anteilig beim Anbieter vollständig bei Ihnen
Späterer Verkauf Anbieter wirkt mit, Entgelte fallen an frei, Grundschuld wird abgelöst
Vererbung Erben erben nur Ihren Anteil Erben erben alles, inklusive Kredit

Ob und was Sie abschließen, entscheiden Sie erst, wenn ein konkretes Angebot vorliegt.

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Beispielrechnung über zehn Jahre

Stark vereinfacht, um die Größenordnungen zu zeigen. Auszahlung jeweils 100.000 Euro.

Merkmal Teilverkauf Beleihung
Laufende Zahlung Nutzungsentgelt rund 5.000 Euro im Jahr Rate aus Zins und Tilgung, abhängig vom Angebot
Nach zehn Jahren gezahlt rund 50.000 Euro, ohne dass sich die Verpflichtung verringert Zins plus Tilgung, wobei die Tilgung Ihre Schuld senkt
Stand nach zehn Jahren Anteil gehört weiter dem Anbieter, Entgelt läuft weiter Restschuld deutlich geringer, Eigentum vollständig

Die Beleihung ist auf lange Sicht meist die günstigere Lösung, wenn Ihr Einkommen die Rate trägt. Der Teilverkauf kann passen, wenn das nicht der Fall ist und ein vollständiger Verkauf nicht in Frage kommt.

Welche Fragen Sie jedem Anbieter stellen sollten

  1. Wie hoch ist das Nutzungsentgelt, und kann es steigen?
  2. Wer trägt welche Kosten bei Reparaturen und Sanierungspflichten?
  3. Welche Entgelte fallen beim späteren Verkauf an, und in welcher Höhe?
  4. Wie wird der Wert Ihres Anteils bei einem Rückkauf ermittelt, und von wem?
  5. Was passiert, wenn der Anbieter selbst in Schwierigkeiten gerät?

Häufige Fragen

Was kostet ein Teilverkauf im Jahr?

Laut Verbraucherzentrale liegt das Nutzungsentgelt typischerweise bei rund 5 Prozent im Jahr auf den ausgezahlten Betrag. Dazu kommen Instandhaltungskosten und beim späteren Verkauf weitere Entgelte.

Ist ein Teilverkauf besser als ein Kredit?

Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn die Rate eines Kredits tragbar ist, ist die Beleihung auf lange Sicht meist günstiger, weil Sie Eigentümer bleiben und Ihre Schuld sinkt.

Kann ich einen Teilverkauf rückgängig machen?

Manche Anbieter bieten einen Rückkauf an, meist zum dann aktuellen Wert des Anteils. Die Bedingungen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich und sollten vor Abschluss genau geprüft werden.

Wer muss beim Teilverkauf das Dach bezahlen?

In den meisten Verträgen Sie als Bewohner, auch für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört. Das ist einer der häufigsten Kritikpunkte der Verbraucherzentralen.

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Über Wunschcredit erreichen Sie mit einer kostenlosen Anfrage Partner, die auf Finanzierungen mit Immobilie spezialisiert sind. Sie entscheiden, ob und was Sie abschließen.

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