Teilverkäufe werden seit einigen Jahren stark beworben, vor allem an Eigentümer im Ruhestand. Das Versprechen: Geld aus der Immobilie, ohne Kredit und ohne Auszug. Das stimmt, hat aber einen Preis, der in der Werbung selten vollständig genannt wird. Die Beleihung ist das naheliegende Gegenmodell.
Wie ein Teilverkauf funktioniert
Sie verkaufen einen Anteil Ihrer Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, an einen spezialisierten Anbieter und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie wohnen weiter in der Immobilie, sichern sich das per Nießbrauch und zahlen für den verkauften Anteil ein Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Miete.
Die Verbraucherzentralen nennen als typische Größen:
- ein Nutzungsentgelt von rund 5 Prozent im Jahr auf den ausgezahlten Betrag
- ein Durchführungsentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufserlöses, wenn die Immobilie später ganz verkauft wird, oder eine Mindesterlösregel für Ihren Anteil
- Instandhaltung, Modernisierung und gesetzlich vorgeschriebene Sanierungen tragen Sie in der Regel vollständig, auch für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört
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Beleihung als Alternative anfragenSie wechseln zu wunschcredit.de.Wie eine Beleihung funktioniert
Sie nehmen einen Kredit auf und sichern ihn mit einer Grundschuld ab. Sie bleiben alleiniger Eigentümer, zahlen Zinsen und Tilgung und reduzieren Ihre Schuld mit jeder Rate. Voraussetzung ist ein Einkommen, aus dem die Rate tragbar ist. Details unter Haus beleihen.
Der direkte Vergleich
| Merkmal | Teilverkauf | Beleihung |
|---|---|---|
| Eigentum | Anteil geht an den Anbieter | bleibt vollständig bei Ihnen |
| Laufende Kosten | Nutzungsentgelt, meist dauerhaft | Zins und Tilgung, bis zur Rückzahlung |
| Schuld oder Verpflichtung sinkt? | nein, das Entgelt läuft weiter | ja, mit jeder Tilgung |
| Einkommensprüfung | keine Rate, daher weniger streng | Rate muss aus dem Einkommen tragbar sein |
| Instandhaltung | bleibt bei Ihnen, trotz Teileigentum des Anbieters | bleibt bei Ihnen, wie bisher |
| Wertsteigerung | anteilig beim Anbieter | vollständig bei Ihnen |
| Späterer Verkauf | Anbieter wirkt mit, Entgelte fallen an | frei, Grundschuld wird abgelöst |
| Vererbung | Erben erben nur Ihren Anteil | Erben erben alles, inklusive Kredit |
Ob und was Sie abschließen, entscheiden Sie erst, wenn ein konkretes Angebot vorliegt.
Beleihung als Alternative anfragenSie wechseln zu wunschcredit.de.Beispielrechnung über zehn Jahre
Stark vereinfacht, um die Größenordnungen zu zeigen. Auszahlung jeweils 100.000 Euro.
| Merkmal | Teilverkauf | Beleihung |
|---|---|---|
| Laufende Zahlung | Nutzungsentgelt rund 5.000 Euro im Jahr | Rate aus Zins und Tilgung, abhängig vom Angebot |
| Nach zehn Jahren gezahlt | rund 50.000 Euro, ohne dass sich die Verpflichtung verringert | Zins plus Tilgung, wobei die Tilgung Ihre Schuld senkt |
| Stand nach zehn Jahren | Anteil gehört weiter dem Anbieter, Entgelt läuft weiter | Restschuld deutlich geringer, Eigentum vollständig |
Die Beleihung ist auf lange Sicht meist die günstigere Lösung, wenn Ihr Einkommen die Rate trägt. Der Teilverkauf kann passen, wenn das nicht der Fall ist und ein vollständiger Verkauf nicht in Frage kommt.
Welche Fragen Sie jedem Anbieter stellen sollten
- Wie hoch ist das Nutzungsentgelt, und kann es steigen?
- Wer trägt welche Kosten bei Reparaturen und Sanierungspflichten?
- Welche Entgelte fallen beim späteren Verkauf an, und in welcher Höhe?
- Wie wird der Wert Ihres Anteils bei einem Rückkauf ermittelt, und von wem?
- Was passiert, wenn der Anbieter selbst in Schwierigkeiten gerät?
Häufige Fragen
Was kostet ein Teilverkauf im Jahr?
Laut Verbraucherzentrale liegt das Nutzungsentgelt typischerweise bei rund 5 Prozent im Jahr auf den ausgezahlten Betrag. Dazu kommen Instandhaltungskosten und beim späteren Verkauf weitere Entgelte.
Ist ein Teilverkauf besser als ein Kredit?
Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn die Rate eines Kredits tragbar ist, ist die Beleihung auf lange Sicht meist günstiger, weil Sie Eigentümer bleiben und Ihre Schuld sinkt.
Kann ich einen Teilverkauf rückgängig machen?
Manche Anbieter bieten einen Rückkauf an, meist zum dann aktuellen Wert des Anteils. Die Bedingungen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich und sollten vor Abschluss genau geprüft werden.
Wer muss beim Teilverkauf das Dach bezahlen?
In den meisten Verträgen Sie als Bewohner, auch für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört. Das ist einer der häufigsten Kritikpunkte der Verbraucherzentralen.
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